Elternbeiträge

Die Höhe der Elternbeiträge ist von der Stadt Dresden vorgegeben. Ab September 2025 gelten folgende Beträge:

Krippenkinder

1. Zählkind: 268,75 Euro (für Verheiratete/Lebensgemeinschaft), 241,88 Euro (für Alleinerziehende)
2. Zählkind: 161,25 Euro (für Verheiratete/Lebensgemeinschaft), 134,38 Euro (für Alleinerziehende)
jedes weitere Kind: beitragsfrei

Kindergartenkinder (ab Vollendung des 3. Lebensjahres bis zur Einschulung)

1. Zählkind: 215,75 Euro (für Verheiratete/Lebensgemeinschaft), 194,18 Euro (für Alleinerziehende)
2. Zählkind: 129,45 Euro (für Verheiratete/Lebensgemeinschaft), 107,88 Euro (für Alleinerziehende)
jedes weitere Kind: beitragsfrei

Bei Bedarf können Familien bei der Stadt Dresden die Bezuschussung ihrer Elternbeiträge oder gegebenenfalls eine Freistellung beantragen.

Nach oben scrollen