Die Höhe der Elternbeiträge ist von der Stadt Dresden vorgegeben. Ab September 2023 gelten folgende Beträge:
Krippenkinder
1. Zählkind: 227,30 Euro (für Verheiratete/Lebensgemeinschaft), 193,21 Euro (für Alleinerziehende)
2. Zählkind: 136,38 Euro (für Verheiratete/Lebensgemeinschaft), 102,29 Euro (für Alleinerziehende)
jedes weitere Kind: beitragsfrei
Kindergartenkinder (ab Vollendung des 3. Lebensjahres bis zur Einschulung)
1. Zählkind: 166,01 Euro (für Verheiratete/Lebensgemeinschaft), 141,11 Euro (für Alleinerziehende)
2. Zählkind: 99,61 Euro (für Verheiratete/Lebensgemeinschaft), 74,70 Euro (für Alleinerziehende)
jedes weitere Kind: beitragsfrei
Bei Bedarf können Familien bei der Stadt Dresden die Bezuschussung ihrer Elternbeiträge oder gegebenenfalls eine Freistellung beantragen.