Elternbeiträge

Die Höhe der Elternbeiträge ist von der Stadt Dresden vorgegeben. Ab September 2023 gelten folgende Beträge:

Krippenkinder

1. Zählkind: 227,30 Euro (für Verheiratete/Lebensgemeinschaft), 193,21 Euro (für Alleinerziehende)
2. Zählkind: 136,38 Euro (für Verheiratete/Lebensgemeinschaft), 102,29 Euro (für Alleinerziehende)
jedes weitere Kind: beitragsfrei

Kindergartenkinder (ab Vollendung des 3. Lebensjahres bis zur Einschulung)

1. Zählkind: 166,01 Euro (für Verheiratete/Lebensgemeinschaft), 141,11 Euro (für Alleinerziehende)
2. Zählkind: 99,61 Euro (für Verheiratete/Lebensgemeinschaft), 74,70 Euro (für Alleinerziehende)
jedes weitere Kind: beitragsfrei

Bei Bedarf können Familien bei der Stadt Dresden die Bezuschussung ihrer Elternbeiträge oder gegebenenfalls eine Freistellung beantragen.

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