Die Höhe der Elternbeiträge ist von der Stadt Dresden vorgegeben. Ab September 2024 gelten folgende Beträge:
Krippenkinder
1. Zählkind: 242,36 Euro (für Verheiratete/Lebensgemeinschaft), 206,43 Euro (für Alleinerziehende)
2. Zählkind: 145,72 Euro (für Verheiratete/Lebensgemeinschaft), 109,29 Euro (für Alleinerziehende)
jedes weitere Kind: beitragsfrei
Kindergartenkinder (ab Vollendung des 3. Lebensjahres bis zur Einschulung)
1. Zählkind: 177,09 Euro (für Verheiratete/Lebensgemeinschaft), 150,53 Euro (für Alleinerziehende)
2. Zählkind: 106,25 Euro (für Verheiratete/Lebensgemeinschaft), 79,69 Euro (für Alleinerziehende)
jedes weitere Kind: beitragsfrei
Bei Bedarf können Familien bei der Stadt Dresden die Bezuschussung ihrer Elternbeiträge oder gegebenenfalls eine Freistellung beantragen.